11.053
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Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel, für dessen Anbieter die Krankenkasse des Kunden keinen Rabattvertrag besitzt, so muss die Apotheke dieses in der Regel gegen einen Rabattartikel ersetzen. Eine Ausnahme von diesem Tausch ist im Normalfall nur beim Vorhandensein eines Aut-idem-Kreuzes auf dem betreffenden Rezept gestattet.
Alternativ kann aber der Apothekenmitarbeiter pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept in Form einer Sonder-PZN vermerken, wenn der Kunde beispielsweise einen im Rabattpräprat befindlichen Hilfsstoff nicht verträgt. Wie Sie dies in '''WINAPO '''<sup>®</sup> durchführen lesen Sie hier.<br><br>
=== Wie kann man in WINAPO<sup>®</sup>64 pharmazeutische Bedenken vermerken? ===
Mit Hilfe von selbst angelegten Substitutionshinweisen hat der '''WINAPO<sup>®</sup>64 -'''Anwender die Möglichkeit, im System Hinweise für einzelne Artikel oder auch komplette Warengruppen zu hinterlegen, deren Substitution aufgrund pharmazeutischer Bedenken generell oder nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden soll. Eine Gültigkeitsbeschränkung auf bestimmte Patienten ist möglich und wird bei der Anzeige in der '''Kasse '''berücksichtigt.<br>
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<br><br>Anschließend an die Liste folgt das Kontrollkästchen „Kenntnis genommen“. Erst wenn der Anwender durch Aktivieren des Kontrollkästchens die Kenntnisnahme bestätigt, wird die Schaltfläche ''Übernehmen ''aktiv und ermöglicht die Substitution des Ausgangsartikels.
==== <br>Anzeige in der Lauer Taxe LAUER-TAXE<sup>®</sup> ====
Die Anzeige von zum Ausgangsartikel vorhandenen Substitutionshinweisen erfolgt über die Registerlasche ''Artikel-Info ''/ Gruppe ''Artikel Informationen ''/ Menüschaltfläche ''Beratung ''/ Option ''Substitutionshinweise''.