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Pharmazeutische Bedenken vermerken

1 Byte entfernt, 10:38, 31. Mär. 2017
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=== Hintergrund ===
Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel, für dessen Anbieter die Krankenkasse des Kunden keinen einen Rabattvertrag besitzt, so muss die Apotheke dieses in der Regel gegen einen Rabattartikel ersetzen. Eine Ausnahme von diesem Tausch ist im Normalfall nur beim Vorhandensein eines Aut-idem-Kreuzes auf dem betreffenden Rezept gestattet.
Alternativ kann aber der Apothekenmitarbeiter pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept in Form einer Sonder-PZN&nbsp;vermerken, wenn der Kunde beispielsweise einen im Rabattpräprat befindlichen Hilfsstoff nicht verträgt. Wie Sie dies in WINAPO<sup>®</sup> durchführen lesen Sie hier.<br><br>

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