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Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln

1.709 Bytes hinzugefügt, 08:46, 17. Apr. 2023
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<div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output">Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von COVID-19-Erkrankten geregeltSeiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche vom BMG zentral beschafft werdenab 08.04. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
{| border="0" cellpadding="1" cellspacing="1"|-| [[File:Tipp.png|HINWEIS]]&nbsp; &nbsp;| Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde. |} Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.
&nbsp;
== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV == Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
*Legen Sie im ''Abverkauf ''der '''Kasse ''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an.<br/> Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist. *Stellen Sie als Kostenträger das ''Bundesamt für Soziale Sicherung'' (BAS, IK 103609999) die Krankenkasse des Patienten ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe ''RVO/Primärkasse''. *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [Lagevrio®: BUND-PZN '''17936094''' oder derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087'''abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''' (Bsp. Lagevrio®):
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 1.PNGpng|RTENOTITLE]]
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> ux''' (Bsp. Paxlovid®, ab 01.02. in den Artikeldaten):
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1.png|RTENOTITLE]]
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte '''Botendienstleitung '''mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 17717386'''abrechnen. Diese können Sie wie folgt erfassen: &nbsp;
*Geben Sie die Sonder-PZN 17716530 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt.
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3.png|RTENOTITLE]]
*Übernehmen Sie die Daten mit ''OK'' den Eintrag&nbsp;in den Abverkauf.
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''':
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
 
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 5.png|RTENOTITLE]]
 &nbsp; == Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten == Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: *Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''Privat'' an.  *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/div> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/div> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.  Ansicht in '''WINAPO<sup>®</divsup> 64''': [[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 1 PRV.png|RTENOTITLE]] Ansicht in '''WINAPO<sup> ®</divsup> ux''': [[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1 PRV.png|RTENOTITLE]] Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen. *Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt. Ansicht in '''WINAPO<sup>® </divsup> 64''': [[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 3.PNG|RTENOTITLE]] Ansicht in '''WINAPO<sup>® </divsup> ux''': [[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3.png|RTENOTITLE]] *Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.  Ansicht in '''WINAPO<sup>®</divsup> 64''': [[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 3 PRV.png|RTENOTITLE]] Ansicht in '''WINAPO</divsup> ®</divsup> ux''': [[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3 PRV.png|RTENOTITLE]] *Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  {| border="0" cellpadding="1" cellspacing="1"|-| [[File:Achtung.png|HINWEIS]]&nbsp; &nbsp;| Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell. |} &nbsp;</div> </div> </div> </div> </div>
[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]

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