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Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln

52 Bytes hinzugefügt, 06:57, 11. Apr. 2023
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Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
*Legen Sie im ''Abverkauf ''der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
*Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.
*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1.png|RTENOTITLE]]
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen. <br/> Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:
*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17717386''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):
<!--
*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3.png|RTENOTITLE]]
*Übernehmen Sie die Daten mit ''OK'' den Eintrag&nbsp;in den Abverkauf.
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''':
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
 
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 5.png|RTENOTITLE]]
 
&nbsp;
== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten ==
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1 PRV.png|RTENOTITLE]]
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen. <br/> Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:
*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17717386''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):
<!--
*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3.png|RTENOTITLE]]
*Übernehmen Sie die Daten mit ''OK'' den Eintrag in den Abverkauf.
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''':
| [[File:Achtung.png|HINWEIS]]&nbsp; &nbsp;
|
Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell.
|}
&nbsp;</div> </div> </div>
[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]

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