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Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln

2.096 Bytes hinzugefügt, 08:46, 17. Apr. 2023
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<div class="mw-parser-output">Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS<div class="mw-parser-output"><div class="mw-CoVparser-2output"><div class="mw-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVIDparser-output"><div class="mw-19parser-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werdenoutput">Zum 07.04. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung 2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlichtSeiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
{| border="0" cellpadding="1" cellspacing="1"|-| [[File:Tipp.png|HINWEIS]]&nbsp; &nbsp;| Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde. |} Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.
&nbsp;
== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV == Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
*Legen Sie im ''Abverkauf ''der '''Kasse ''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an.<br/> Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist. *Stellen Sie als Kostenträger das ''Bundesamt für Soziale Sicherung'' (BAS, IK 103609999) die Krankenkasse des Patienten ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe ''RVO/Primärkasse''. *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''1793609417977087'''abrechenbar]. <br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64:''':
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 1.PNGpng|RTENOTITLE]]
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> ux''':
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1.png|RTENOTITLE]]
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 17717386'''abrechnen. Diese ist derzeit aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse noch nicht im System hinterlegt.<br/> Sie können die Pauschale vorübergehend jedoch wie folgt manuell erfassen:
*Öffnen Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie den mit Enter.  Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistenten'' über ''Verkaufszeile / Assistent'' (in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN'WINAPO<sup>®</sup> 64''') bzw.Das ''Verkaufszeile / Sonderzeilen-AssistentSonderkennzeichen'' (, die ''Bezeichnung'WINAPO<sup>®</sup> ux'''). *Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''. *Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten und der Sonder-PZN ''Betrag'17716530''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell einsind vorbelegt. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:
Ansicht in '''WINAPO<sup>® </sup>64''':
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3.png|RTENOTITLE]]
*Übernehmen Sie den Eintrag &nbsp;in den Abverkauf.
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''':
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 5.png|RTENOTITLE]]
 &nbsp; == Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten == Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: *Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''Privat'' an.  *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.  Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''': [[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 1 PRV.png|RTENOTITLE]] Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> ux''': [[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1 PRV.png|RTENOTITLE]] Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen. *Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt. Ansicht in '''WINAPO<sup>® </sup>64''': [[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 3.PNG|RTENOTITLE]] Ansicht in '''WINAPO<sup>® </sup>ux''': [[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3.png|RTENOTITLE]] *Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.  Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''': [[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 3 PRV.png|RTENOTITLE]] Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> ux''': [[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 3 PRV.png|RTENOTITLE]] *Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  {| border="0" cellpadding="1" cellspacing="1"|-| [[File:Achtung.png|HINWEIS]]&nbsp; &nbsp;| Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell. |} &nbsp;</div> </div> </div> </div> </div> [[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:CoronaAktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]

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