Import und Original: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Abgabe von Importarzneimitteln im Rahmen einer Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V § 129 geregelt.
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Die Abgabe von Importarzneimitteln im Rahmen einer Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V § 129 geregelt. Dieser Paragraf verpflichtet Apotheken fünf Prozent des Fertigarzneimittel-Umsatzes mit günstigen Importarzneimitteln abzudecken, d.h. eine bestimmte '''Importquote '''einzuhalten. Grundsätzlich gilt hierbei, dass der Arzneimittelabgabepreis des Importpräparates mindestens 15% oder mindestens 15 Euro niedriger sein muss als der Preis des Bezugsarzneimittels, um eine Austauschpflicht auszulösen.
  
Grundsätzlich sind Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln an Versicherte verpflichtet, entseidenn
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Nicht zu berücksichtigen bei der Ermittlung des Fertigarzneimittel-Umsatzes der Apotheke ist
  
*es handelt sich um Sprechstundenbedarfsverordnungen, die an Vertragsärzte abgegeben werden
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*der komplette Sprechstundenbedarf von Vertragsärzten sowie
*es gibt ein rabattbegünstigtes Arzneimittel
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*der Umsatz, der mit der Abgabe von rabattbegünstigten Arzneimitteln gemacht wird.
  
Grundsätzlich gilt, dass der Arzneimittelabgabepreis des Importpräparates mindestens 15% oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels.
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Die Kennzeichnung von Importpräparaten ist somit ein wichtiger Faktro in der Apotheken-EDV. Wie dies in WINAPO aussieht, lesen Sie hier.<br><br>
 
 
 
 
 
 
Die Importquote bezeichnet den prozentualen Umsatzanteil abzugebender importierter Arzneimittel am Fertigarzneimittel-Umsatz der Apotheke mit der kostenpflichtigen Krankenkasse und wird auf 5 Prozent festgelegt.
 
  
 
=== Was bedeuten die kleinen und großen i und o in der Lauer-Taxe?  ===
 
=== Was bedeuten die kleinen und großen i und o in der Lauer-Taxe?  ===

Version vom 13. Juli 2011, 15:07 Uhr

Hintergrund

Die Abgabe von Importarzneimitteln im Rahmen einer Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V § 129 geregelt. Dieser Paragraf verpflichtet Apotheken fünf Prozent des Fertigarzneimittel-Umsatzes mit günstigen Importarzneimitteln abzudecken, d.h. eine bestimmte Importquote einzuhalten. Grundsätzlich gilt hierbei, dass der Arzneimittelabgabepreis des Importpräparates mindestens 15% oder mindestens 15 Euro niedriger sein muss als der Preis des Bezugsarzneimittels, um eine Austauschpflicht auszulösen.

Nicht zu berücksichtigen bei der Ermittlung des Fertigarzneimittel-Umsatzes der Apotheke ist

  • der komplette Sprechstundenbedarf von Vertragsärzten sowie
  • der Umsatz, der mit der Abgabe von rabattbegünstigten Arzneimitteln gemacht wird.

Die Kennzeichnung von Importpräparaten ist somit ein wichtiger Faktro in der Apotheken-EDV. Wie dies in WINAPO aussieht, lesen Sie hier.

Was bedeuten die kleinen und großen i und o in der Lauer-Taxe?


Import und Original 64 1.jpg


Die Buchstaben dienen der Klassifizierung von Import und Original.
Ein großes O bedeutet, dass der Artikel ein Original ist, dessen Importe nicht mindestens 15% oder 15€ günstiger sind.
Ein großes I ist ein Import, der nicht günstig genug ist.
Ein kleines o bedeutet, dass der Artikel ein Original ist, dessen Importe mindestens 15% oder 15€ günstiger sind.
Ein kleines i ist der dazu passende günstige Import.


Sollten Sie auch grün markierte i und I in Ihrer Lauer-Taxe haben, so handelt es sich hier um Importe eines von Ihnen als bevorzugt gekennzeichneten Importeurs. Diese Einstellung können Sie über die Konfiguration vornehmen.

  • Öffnen Sie die Applikation Konfiguration im Register Allgemeine Einstellungen und wählen hier den Bereich Wawi-Lieferanten aus.
  • Geben Sie den betreffenden Importeur ein, öffnen Sie anschließend das Register Übersicht und setzen beim Parameter Importe besonders berücksichtigen einen Haken.


Import und Original 64 2.jpg


Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, sich in der Applikation Kasse eine Meldung zum Thema Importe anzeigen zu lassen.

  • Öffnen Sie die Applikation Konfiguration im Register Applikationseinstellungen.
  • Wählen Sie im Bereich Kasse und das Register Verhalten. Aktivieren Sie hier den Parameter Abgabehinweise für Importe anzeigen. Dieser steuert in der Kasse bei Eingabe eines Präparates die unten stehenden Meldungen.


Sind Importalternativen von einem als bevorzugt gekennzeichnetem Importeur vorhanden, so werden Sie wie folgt darauf hingewiesen.


Import und Original 64 3.jpg 


Sind keine Importalternativen von einem als bevorzugt gekennzeichnetem Importeur vorhanden, so werden Sie wie folgt darauf hingewiesen.


Import und Original 64 4.jpg