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| TITEL= Registrierung in der CGM Customer World
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| TITEL= Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln
| TYP = Uebergreifend
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Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
  
 
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Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO®''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:
  
 
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Version vom 26. Januar 2022, 08:30 Uhr

Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln

Icon Kasse 100x100.jpg

Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.


Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:

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