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Änderungen

FAQ zum Rahmenvertrag § 129 Absatz 2 SGB V

53 Bytes hinzugefügt, 07:50, 25. Jun. 2019
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Ab dem 01. Juli 2019 gilt ein neuer Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorung nach § 129 Absatz 2 SGB V.&nbsp;Er wurde&nbsp;zwischen dem Spitzenverband ''Bund der Krankenkassen'' (GKV-Spitzenverband) und dem''&nbsp;Deutschen Apothekerverband e.V. ''(DAV) geschlossen.
Dieser Vertrag ist ein zentrales Regelwerk, in dem alle wichtigen Regelungen zur Arzneimittelversorung GKV-Versicherter und zur Abrechnung zwischen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
 
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Der Rahmenvertrag hat Auswirkungen auf die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel im Importmarkt und im Generikamarkt.
Hierzu zählt auch die Regel zur der Berechnung der Preisgünstigkeit von Importarzneimitteln (15/15/5 Regel) und die Vorgabe, auch im Generikamarkt&nbsp;den GKV-VK bei der Entscheidung zur Preisgünstigkeit heranzu ziehen.
 
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Im LAUER-FISCHER Kunden-Center haben wir die Antworten häufig gestellte Fragen zum Rahmenvertrag für Sie kompakt&nbsp; zusammengefasst. Sie finden die FAQ im Bereich ''eLearning'' unter ''Dokumente''. Dort wählen Sie die Kategorie ''sonstige Unterlagen.''
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