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Ab dem 01. Juli 2019 gilt ein neuer Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorung nach § 129 Absatz 2 SGB V. Er wurde zwischen dem Spitzenverband ''Bund der Krankenkassen'' (GKV-Spitzenverband) und dem'' Deutschen Apothekerverband e.V. ''(DAV) geschlossen.
Im LAUER-FISCHER Kunden-Center haben wir die Antworten häufig gestellte Fragen zum Rahmenvertrag für Sie kompakt zusammengefasst:[https://www. cgm.com/media/cgm_lauerfischer/documents_30/news_28/20190625_FAQ%20Rahmenverträge%20.pdf FAQ Rahemenvertrag] Sie finden die FAQ im Bereich ''eLearning'' unter ''Dokumente''. Dort wählen Sie die Kategorie ''sonstige Unterlagen.''
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