Automatischer Druck der Einwilligungserklärung in der Personenverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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<div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div><!-- Bisher hatten Connect-Nutzer bereits die Möglichkeit in der Konfiguration einzustellen, ob bei einer Connect-Freigabe auf den Druck einer Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten geprüft werden soll. Der betreffende Parameter ''Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes ''('''Konfiguration '''/ ''Personenverwaltung ''/ ''Drucken'') wurde nun mit dem Update 2018-1&#160;von der Connect-Freigabe entkoppelt und gleichzeitig erweitert.
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In der '''Personenverwaltung''' können zu Personen mit der Rolle '''''Stammkunde''''' datenschutzrelevante Daten gespeichert werden. Daher muss von allen Kunden, die als '''''Stammkunden''''' neu angelegt werden, oder welche diese Rolle nachträglich zugeteilt bekommen, eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingeholt und archiviert werden.
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Um Ihnen die Einhaltung des Datenschutzes zur erleichtern, können Sie den automatischen Druck einer Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über den Konfigurationsparameter Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes (Konfiguration / Personenverwaltung / Drucken) regeln. Zur Auswahl stehen folgende Einstellungen:
  
In Connect-Systemen wird die bisherige Einstellung übernommen:
 
  
*deaktiviert: ''<nicht belegt>'' oder
 
*aktiviert: ''Eigenständiger Druck der Einwilligungserklärung''. -->
 
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| Generell gilt in WINAPO<sup>®</sup> die Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten als erteilt, wenn in der Personenverwaltung das Druckdatum hinterlegt ist. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Unterschrift auch tatsächlich einzuholen. Dies bedeutet auch, dass Sie zur Einhaltung des Datenschutzes die Rolle Stammkunde entfernen sollten, wenn eine Einwilligungserklärung zwar gedruckt, aber nicht unterschrieben wird.
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| Generell gilt in WINAPO<sup>®</sup>&nbsp;64 die Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten als erteilt, wenn in der Personenverwaltung das Datum, an dem diese unterschrieben wurde, im Feld ''Einwilligungserklärung Datenschutz erteilt am'' hinterlegt ist. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Unterschrift einzuholen und das Datum ggf. manuell einzutragen. Dies bedeutet auch, dass Sie zur Einhaltung des Datenschutzes die Rolle ''Stammkunde'' bei Personen&nbsp;entfernen sollten, von denen keine unterschriebene Einwilligungserklärung Datenschutz vorliegt.
 
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Version vom 10. Oktober 2019, 09:34 Uhr

In der Personenverwaltung können zu Personen mit der Rolle Stammkunde datenschutzrelevante Daten gespeichert werden. Daher muss von allen Kunden, die als Stammkunden neu angelegt werden, oder welche diese Rolle nachträglich zugeteilt bekommen, eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingeholt und archiviert werden.

Um Ihnen die Einhaltung des Datenschutzes zur erleichtern, können Sie den automatischen Druck einer Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über den Konfigurationsparameter Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes (Konfiguration / Personenverwaltung / Drucken) regeln. Zur Auswahl stehen folgende Einstellungen:


RTENOTITLE Generell gilt in WINAPO® 64 die Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten als erteilt, wenn in der Personenverwaltung das Datum, an dem diese unterschrieben wurde, im Feld Einwilligungserklärung Datenschutz erteilt am hinterlegt ist. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Unterschrift einzuholen und das Datum ggf. manuell einzutragen. Dies bedeutet auch, dass Sie zur Einhaltung des Datenschutzes die Rolle Stammkunde bei Personen entfernen sollten, von denen keine unterschriebene Einwilligungserklärung Datenschutz vorliegt.

 

Der automatischen Druck einer Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird über den Parameter Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes (Konfiguration / Personenverwaltung / Drucken) geregelt. Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:

  • <nicht belegt>: Hierbei erfolgt kein automatischer Druck der Einwilligungserklärung. In der Personenverwaltung wird bei Neuanlage eines Stammkunden sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden jedoch immer die Aufgabe Datenschutz angezeigt. Ohne Abarbeitung dieser Aufgabe kann die Person nicht gespeichert werden. Allerdings besteht bei Abbruch der Druckvorschau die Möglichkeit, den Druck auf später zu verschieben.

RTENOTITLE

Das Programmverhalten ist analog, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen. Es werden der Änderungsmodus geöffnet und die Datenschutz-Aufgabe eingeblendet.

 

  • Eigenständiger Druck der Einwilligungserklärung: Die Einwilligungserklärung wird nicht automatisch gedruckt, es wird auch keine entsprechende Aufgabe in der Personenverwaltung angezeigt. Es wird davon ausgegangen, dass Sie als Anwender die Einwilligungserklärung anderweitig erstellen. Daher wird bei einer Stammkundenneuanlage sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden als Druckdatum automatisch das Tagesdatum eingetragen. Damit gilt in WINAPO® 64 die Einwilligungserklärung als erteilt. Das Programmverhalten ist analog, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen. Dann wird der Stammkunde im Änderungsmodus geöffnet und das Druckdatum mit dem Tagesdatum vorbelegt. Mit OK können Sie dies speichern.

 

  • Automatischer Druck der Einwilligungserklärung: Die Einwilligungserklärung wird bei Neuanlage eines Stammkunden sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden in der Personenverwaltung immer automatisch ausgedruckt (nach dem Speichern mit OK) und kann so nicht vergessen bzw. verschoben werden. Dies gilt auch, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen, wo der Änderungsmodus geöffnet wird. Zudem erfolgt bei Schnellanlage in der Kasse der automatische Druck der Einwilligungserklärung.