Automatischer Druck der Einwilligungserklärung in der Personenverwaltung

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In der Personenverwaltung können zu Personen mit der Rolle Stammkunde datenschutzrelevante Daten gespeichert werden. Daher muss von allen Kunden, die als Stammkunden neu angelegt werden, oder welche diese Rolle nachträglich zugeteilt bekommen, eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingeholt und archiviert werden.

RTENOTITLE Generell gilt in WINAPO® 64 die Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten als erteilt, wenn in der Personenverwaltung das Datum, an dem diese unterschrieben wurde, im Feld Einwilligungserklärung Datenschutz erteilt am hinterlegt ist. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Unterschrift einzuholen und das Datum ggf. manuell einzutragen. Dies bedeutet auch, dass Sie zur Einhaltung des Datenschutzes die Rolle Stammkunde bei Personen entfernen sollten, von denen keine unterschriebene Einwilligungserklärung Datenschutz vorliegt.

Um Ihnen die Einhaltung des Datenschutzes zur erleichtern, können Sie den automatischen Druck einer Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über den Konfigurationsparameter Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes (Konfiguration / Personenverwaltung / Drucken) regeln. Zur Auswahl stehen folgende Einstellungen:

<nicht belegt> Die Einwilligungserklärung wird nicht automatisch gedruckt. In der Personenverwaltung wird bei Neuanlage eines Stammkundensowie beim Setzen der Rolle Stammkundebei bestehenden Kunden jedoch immer die Aufgabe Datenschutz angezeigt. Ohne Abarbeitung dieser Aufgabe kann die Person nicht gespeichert werden. Allerdings besteht bei Abbruch der Druckvorschau die Möglichkeit, den Druck auf später zu verschieben.
Das Programmverhalten ist analog, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen. Es werden der Änderungsmodus geöffnet und die Datenschutz-Aufgabe eingeblendet.
Eigenständiger Druck der Einwilligungserklärung Die Einwilligungserklärung wird nicht automatisch gedruckt, es wird auch keine entsprechende Aufgabe in der Personenverwaltung angezeigt. Es wird davon ausgegangen, dass Sie als Anwender die Einwilligungserklärung anderweitig erstellen.
Daher wird bei Neuanlage eines Stammkunden sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden im Feld Einwilligungserklärung Datenschutz erteilt am automatisch das Tagesdatum eingetragen. Damit gilt in WINAPO® 64 die Einwilligungserklärung als erteilt. Das Programmverhalten ist analog, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen. Dann wird der Stammkunde im Änderungsmodus geöffnet und das Feld mit dem Tagesdatum vorbelegt. Mit OK können Sie dieses speichern.
Automatischer Druck der Einwilligungserklärung Die Einwilligungserklärung wird bei Neuanlage eines Stammkunden sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden in der Personenverwaltung immer automatisch ausgedruckt (nach dem Speichern mit OK) und kann so nicht vergessen bzw. verschoben werden. Dies gilt auch, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen, wo der Änderungsmodus geöffnet wird.
Zudem erfolgt bei Schnellanlage in der Kasse und der Rezeptur-Taxation der automatische Druck der Einwilligungserklärung.
Im Anschluss an den Druck wird abgefragt, ob die Unterschrift bereits geleistet wurde. Eine entsprechende Abfrage erfolgt beim Druck für mehrere Personen gleichzeitig (z.B. Gruppe) aus technischen Gründen vor dem Druck. Durch Bestätigen der Abfrage mit Ja wird das Tagesdatum in das Feld Einwilligungserklärung Datenschutz erteilt am (auf dem Register Stammdaten) geschrieben. Falls die Abfrage mit Nein geschlossen wird, muss das Datum der Unterschrift manuell eingetragen werden, sobald die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Apotheke vorliegt.