Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen

Aus WIKI LAUER-FISCHER GmbH
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
<div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output">
+
<div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output">
 
Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
 
Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
  
Zeile 22: Zeile 22:
 
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte '''Botendienstleitung '''mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 '''abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 01.02.22 im System hinterlegt.<br/> Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell erfassen:
 
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte '''Botendienstleitung '''mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 '''abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 01.02.22 im System hinterlegt.<br/> Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell erfassen:
  
*Öffnen Sie den ''Sonderzeilen-Assistenten'' über ''Verkaufszeile / Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> 64''') bzw.''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> ux''').  
+
&nbsp;
 +
 
 +
*Öffnen Sie den ''Sonderzeilen-Assistenten'' über ''Verkaufszeile / Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> 64''') bzw.''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> ux'''). <!--Geben Sie die Sonder-PZN direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.-->
 
*Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''.  
 
*Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''.  
*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17716530''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:  
+
*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17716530''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto: <!-- Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZNs''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt.??-->
  
 
Ansicht in '''WINAPO<sup>® </sup>64''':
 
Ansicht in '''WINAPO<sup>® </sup>64''':
Zeile 45: Zeile 47:
  
 
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
 
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 5.png|RTENOTITLE]]</div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div>  
+
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 5.png|RTENOTITLE]]</div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div>  
 
[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]
 
[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]

Version vom 31. Januar 2022, 08:30 Uhr

Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.

Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an.
    Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.
  • Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe RVO/Primärkasse.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [Lagevrio®: BUND-PZN 17936094 oder (ab 01.02.) Paxlovid®: BUND-PZN 17977087].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64 (Bsp. Lagevrio®):

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux (Bsp. Paxlovid®, ab 01.02. in den Artikeldaten):

RTENOTITLE

Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17716530 abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 01.02.22 im System hinterlegt.
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell erfassen:

 

  • Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw.Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
  • Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
  • Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17716530 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

  • Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
RTENOTITLE