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Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln

1.722 Bytes hinzugefügt, 08:57, 18. Jan. 2022
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<!--Diese Seite ist in Bearbeitung.  == <span style="vertical-align:baseline">'''<span style="font-family:"><span style="color:#003a69">Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse<== *Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an. Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.*Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe 'RVO/span></span>Primärkasse'.*Erfassen Sie den Artikel mit der BUND-PZN ''17936094''. Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme 'Kasse zahlt'.Ansicht in WINAPO® 64: Ansicht in WINAPO® ux: Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN ''17716530''<abrechnen. Diese ist derzeit aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse noch nicht im System hinterlegt. Sie können die Pauschale vorübergehend jedoch wie folgt manuell erfassen:*Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile /span> ==Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux). *Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17716530 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:Ansicht in WINAPO® 64 Ansicht in WINAPO® ux: *Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.Ansicht in WINAPO® 64: Ansicht in WINAPO® ux: *Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken. Bei Privatrezepten müssen Sie ggf. das Datum der Abgabe des Arzneimittels und die Zuzahlung (0,00 €) händisch eintragen.   -->&nbsp;
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