Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln
Mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse
- Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an.
Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist. - Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe RVO/Primärkasse.
- Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
[Paxlovid®: BUND-PZN 17977087].
Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17716530 abrechnen. Diese können Sie wie folgt erfassen:
- Geben Sie die Sonder-PZN 17716530 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
Es öffnet sich nun der Sonderzeilen-Assistent in der Maske Sonstige Sonder-PZN. Das Sonderkennzeichen, die Bezeichnung und der Betrag sind vorbelegt.
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- Übernehmen Sie die Daten mit OK in den Abverkauf.
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- Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.