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| LINK = Botendienstgebühr über Sonder-PZN abrechnen
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Zur Abrechnung von Botendiensten steht bundesweit einheiltich eine einheitlich die neue Sonder-PZN 06461110 zur Verfügung.Diese löst auch die bisher nur in Baden-Württemberg verwendete Sonder-PZN 06461096 ab.
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