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Vorlage:HSArtikel1

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{{HSArtikel
| TITEL= Neue Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung
| TYP = Kasse
| BILDBESCHREIBUNG =
| LINK = Botendienstgebühr über Sonder-PZN abrechnen
| TEASERTEXT =
Zur Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten steht bundesweit einheitlich über die neue Sonder-PZN 06461110 zur Verfügungwurde bis zum 31.12.2020 verlängert.Diese löst auch die bisher nur Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in Baden-Württemberg verwendete Sonder-PZN 06461096 abWINAPO hinterlegt
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