Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln
Mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel: