Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln
Version vom 18. Januar 2022, 08:57 Uhr von LF Redaktion (Diskussion | Beiträge)
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Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse
- Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an. Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.
- Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe 'RVO/Primärkasse'.
- Erfassen Sie den Artikel mit der BUND-PZN 17936094. Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme 'Kasse zahlt'.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17716530 abrechnen. Diese ist derzeit aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse noch nicht im System hinterlegt. Sie können die Pauschale vorübergehend jedoch wie folgt manuell erfassen:
- Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
- Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
- Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17716530 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:
Ansicht in WINAPO® 64
Ansicht in WINAPO® ux:
- Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
Bei Privatrezepten müssen Sie ggf. das Datum der Abgabe des Arzneimittels und die Zuzahlung (0,00 €) händisch eintragen.
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