Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln

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Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an. Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.
  • Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe 'RVO/Primärkasse'.
  • Erfassen Sie den Artikel mit der BUND-PZN 17936094. Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme 'Kasse zahlt'.

Ansicht in WINAPO® 64:

Ansicht in WINAPO® ux:

Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17716530 abrechnen. Diese ist derzeit aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse noch nicht im System hinterlegt. Sie können die Pauschale vorübergehend jedoch wie folgt manuell erfassen:

  • Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
  • Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
  • Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17716530 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:

Ansicht in WINAPO® 64

Ansicht in WINAPO® ux:

  • Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.

  Ansicht in WINAPO® 64:

Ansicht in WINAPO® ux:

  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.

Bei Privatrezepten müssen Sie ggf. das Datum der Abgabe des Arzneimittels und die Zuzahlung (0,00 €) händisch eintragen.


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