Automatischer Druck der Einwilligungserklärung in der Personenverwaltung
Aus WIKI LAUER-FISCHER GmbH
Version vom 26. März 2019, 12:55 Uhr von LF Redaktion (Diskussion | Beiträge)
Der automatischen Druck einer Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird über den Parameter Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes (Konfiguration / Personenverwaltung / Drucken) geregelt. Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:
- <nicht belegt>: Hierbei erfolgt kein automatischer Druck der Einwilligungserklärung. In der Personenverwaltung wird bei Neuanlage eines Stammkunden sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden jedoch immer die Aufgabe Datenschutz angezeigt. Ohne Abarbeitung dieser Aufgabe kann die Person nicht gespeichert werden. Allerdings besteht bei Abbruch der Druckvorschau die Möglichkeit, den Druck auf später zu verschieben.
Das Programmverhalten ist analog, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen. Es werden der Änderungsmodus geöffnet und die Datenschutz-Aufgabe eingeblendet.
- Eigenständiger Druck der Einwilligungserklärung: Die Einwilligungserklärung wird nicht automatisch gedruckt, es wird auch keine entsprechende Aufgabe in der Personenverwaltung angezeigt. Es wird davon ausgegangen, dass Sie als Anwender die Einwilligungserklärung anderweitig erstellen. Daher wird bei einer Stammkundenneuanlage sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden als Druckdatum automatisch das Tagesdatum eingetragen. Damit gilt in WINAPO® 64 die Einwilligungserklärung als erteilt. Das Programmverhalten ist analog, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen. Dann wird der Stammkunde im Änderungsmodus geöffnet und das Druckdatum mit dem Tagesdatum vorbelegt. Mit OK können Sie dies speichern.
- Automatischer Druck der Einwilligungserklärung: Die Einwilligungserklärung wird bei Neuanlage eines Stammkunden sowie beim Setzen der Rolle Stammkunde bei bestehenden Kunden in der Personenverwaltung immer automatisch ausgedruckt (nach dem Speichern mit OK) und kann so nicht vergessen bzw. verschoben werden. Dies gilt auch, wenn Sie von der Kasse über die Aufgabe Datenschutz in die Personenverwaltung verzweigen, wo der Änderungsmodus geöffnet wird. Zudem erfolgt bei Schnellanlage in der Kasse der automatische Druck der Einwilligungserklärung.