Aufgabe bei fehlender Einwilligungserklärung
Bei Kunden, zu denen keine entsprechende Einwilligung vorliegt, dürfen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) keine personenbezogenen Daten zum Verkauf gespeichert werden (bzw. nur während der Warenbeschaffung bzw. bis zur Rechnungs- oder Kredit-Zahlung). Daher zeigt im Abverkauf der Kasse sowie in der manuellen Beleganlage der Faktura eine quittierpflichtige Aufgabe im WINAPO Infobereich an, wenn ein zugeordneter Stammkunde keine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt hat:
- Abverkauf der Kasse
- Manuelle Beleganlage der Faktura
Über die Aufgaben wird direkt in die Personenverwaltung verzweigt. Je nach Einstellung des Konfigurationsparameters Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes können Sie hier die Einwilligungserklärung drucken bzw. das Druckdatum hinterlegen. Siehe dazu den Wiki-Artikel Automatischer Druck der Einwilligungserklärung in der Personenverwaltung.
Standardmäßig sind die Aufgaben in der Konfiguration (Kasse / Aufgabenliste / Abverkauf / Kunde / Einwilligung Datenschutz und Faktura / Aufgabenliste / Rechnung/Gutschrift / Kunde / Einwilligung Datenschutz) aktiviert und mit der Priorität "sehr wichtig" sowie der Quittierpflicht versehen.