Rabattvertragsprüfung: Bedeutung der Aufgaben in der Kasse: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Aufgaben in der Kasse bei einer Prüfung auf vorhandene Rabattvertragsartikel?  ===
 
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| Für die ausgewählte Krankenkasse gibt es einen Rabattartikel, den Sie noch nicht ausgewählt haben.&nbsp;'''Rabattartikel auswählen.'''
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| Es liegen bei dem aktuellen Artikel mit der zugeordneten Einzelkrankenkasse vergleichbare Rabattartikel vor und die Substitutionspflicht muss geprüft werden.
 
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| Es ist noch keine Krankenkasse zugeordnet worden, und es gibt bei einigen Krankenkassen Rabattartikel, die Sie noch nicht ausgewählt haben.'''Krankenkasse bitte zuordnen.'''
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| Der aktuelle Artikel muss bei bestimmten Einzelkrankenkassen evtl. substituiert werden. Zur definitiven Prüfung ist eine Krankenkassenzuordnung erforderlich.
 
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| Der ausgewählte Artikel kann abgegeben werden, es gibt jedoch noch mögliche Alternativen.
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| Für den ausgewählten Artikel besteht eine Substitutionsmöglichkeit. Der Artikel kann nach den geltenden Regeln (§ 129 SGB V in Verbindung mit dem Rahmenvertrag nach § 129) substituiert werden.
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| Es gibt Artikel mit demselben Wirkstoff innerhalb der besagten Warengruppe. Der Button kann hier auch deshalb erscheinen, weil es zu demselben Arzneimittel unterschiedliche Packungsgrößen und Stärken gibt. Diese Fallen bei der anschließenden Suche, die man durch Drücken der Taste startet, als Ergebnis heraus.
 
 
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| Sollten Sie eine generische Suche, d.h. eine Suche nach Artikeln mit einem bestimmten Wirkstoff, gestartet haben und es erscheint dieses Bild, so müssen Sie einen Rabattartikel auswählen. Hierzu betätigen Sie die Aufgabe und verzweigen zur Auswahl in die Taxe.
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| Dies signalisiert, dass der aktuelle Artikel bei der zugeordneten Einzelkrankenkasse nicht auf generische Verordnung hin abgabefähig ist, da er nicht zu den drei billigsten bzw. zu den bei der Krankenkasse rabattbegünstigten Artikeln zählt.
 
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| Haben Sie bei der generischen Suche noch keine Krankenkasse ausgewählt, so erhalten Sie diese Meldung. '''Krankenkasse bitte zuordnen.'''
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| Dies signalisiert, dass der aktuelle Artikel bei bestimmten Einzelkrankenkassen substituiert werden muss. Zur definitiven Prüfung ist eine Krankenkassenzuordnung erforderlich.
 
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| Auch im generischen Bereich werden Ihnen Substitutionsmöglichkeiten über eine Schaltfläche angezeigt. Sie können zusätzlich zu dem aktuellen Artikel auch weitere abgeben.
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| Der ausgewählte Artikel ist einer von mehreren, die nach den geltenden Regeln abgegeben werden können (der Artikel gehört zu den drei billigsten bzw. zu mehreren bei der Krankenkasse rabattbegünstigten Artikeln).
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| Die Markierung ist als Hinweis zu verstehen. Es kann nicht sicher vorhergesagt werden, ob eine Vergleichs-Recherche zu austauschbaren rabattbegünstigten Artikeln führt, da Wirkstoffstärke wie auch Indikationsübereinstimmung nicht in die Vorprüfung eingehen. Umgekehrt kann der Hinweis ausbleiben, wenn die austauschbaren Artikel nicht dieselbe Warengruppe haben bzw. der in die ABDA-Warengruppe integrierte ATC-Code keine Verschlüsselung auf Stoffebene erlaubt.
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| Das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass vergleichbare rabattbegünstige Artikel existieren und eine Vergleichsrecherche nötig ist. Das Vorliegen einer Susbstitutionsmöglichkeit ist im Detail zu klären.
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| Aus der gesetzlichen Regelung resultiert auch die Pflicht zum Austausch zwischen Import und Original, wenn einer der Artikel rabattiert ist. Bei vom Aut-idem-Austausch ausgeschlossenen gentechnisch hergestellten Arzneimitteln (Biosimilar-Thematik) erfolgt daher eine Prüfung aus Austauschpflicht innerhalb der Importgruppe.
 
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Version vom 21. November 2012, 13:36 Uhr

Hintergrund

Die Regelung des § 129 SGB V verpflichtet die Apotheken im Falle der Substitutionsmöglichkeit dazu, ein Arzneimittel abzugeben, für das die jeweilige Einzelkrankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Hersteller hat. Nur wenn kein solches Arzneimittel zur Verfügung steht, kommen die Regelungen des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V zum Zuge, welche der Apotheke die Wahl lassen, zwischen Abgabe des verordneten Artikels oder eines der drei preisgünstigsten vergleichbaren Artikel.

Als Grundlage für die Berücksichtigung durch die Software umfasst die in den Preisänderungsdienst integrierte Datenlieferung alle Rabattvereinbarungen, welche von den Krankenkassen zum jeweiligen Stichtag ABDATA gegenüber verbindlich gemeldet wurden.


Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Aufgaben in der Kasse bei einer Prüfung auf vorhandene Rabattvertragsartikel?

Bei aktivierten Parametern kann in der Aufgabenliste eine der folgenden Schaltflächen erscheinen:


Inhalt der Aufgabe Bedeutung
Bedeutung der Aufgaben bei aut-idem 64 1.jpg Es liegen bei dem aktuellen Artikel mit der zugeordneten Einzelkrankenkasse vergleichbare Rabattartikel vor und die Substitutionspflicht muss geprüft werden.
Bedeutung der Aufgaben bei aut-idem 64 2.jpg Der aktuelle Artikel muss bei bestimmten Einzelkrankenkassen evtl. substituiert werden. Zur definitiven Prüfung ist eine Krankenkassenzuordnung erforderlich.
Bedeutung der Aufgaben bei aut-idem 64 3.jpg Für den ausgewählten Artikel besteht eine Substitutionsmöglichkeit. Der Artikel kann nach den geltenden Regeln (§ 129 SGB V in Verbindung mit dem Rahmenvertrag nach § 129) substituiert werden.
Bedeutung der Aufgaben bei aut-idem 64 5.jpg Dies signalisiert, dass der aktuelle Artikel bei der zugeordneten Einzelkrankenkasse nicht auf generische Verordnung hin abgabefähig ist, da er nicht zu den drei billigsten bzw. zu den bei der Krankenkasse rabattbegünstigten Artikeln zählt.
Bedeutung der Aufgaben bei aut-idem 64 6.jpg Dies signalisiert, dass der aktuelle Artikel bei bestimmten Einzelkrankenkassen substituiert werden muss. Zur definitiven Prüfung ist eine Krankenkassenzuordnung erforderlich.
Bedeutung der Aufgaben bei aut-idem 64 7.jpg Der ausgewählte Artikel ist einer von mehreren, die nach den geltenden Regeln abgegeben werden können (der Artikel gehört zu den drei billigsten bzw. zu mehreren bei der Krankenkasse rabattbegünstigten Artikeln).
Bedeutung der Aufgaben bei aut-idem 64 4.jpg Die Markierung ist als Hinweis zu verstehen. Es kann nicht sicher vorhergesagt werden, ob eine Vergleichs-Recherche zu austauschbaren rabattbegünstigten Artikeln führt, da Wirkstoffstärke wie auch Indikationsübereinstimmung nicht in die Vorprüfung eingehen. Umgekehrt kann der Hinweis ausbleiben, wenn die austauschbaren Artikel nicht dieselbe Warengruppe haben bzw. der in die ABDA-Warengruppe integrierte ATC-Code keine Verschlüsselung auf Stoffebene erlaubt.
 Button vergl.png Das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass vergleichbare rabattbegünstige Artikel existieren und eine Vergleichsrecherche nötig ist. Das Vorliegen einer Susbstitutionsmöglichkeit ist im Detail zu klären.
 Button import.png Aus der gesetzlichen Regelung resultiert auch die Pflicht zum Austausch zwischen Import und Original, wenn einer der Artikel rabattiert ist. Bei vom Aut-idem-Austausch ausgeschlossenen gentechnisch hergestellten Arzneimitteln (Biosimilar-Thematik) erfolgt daher eine Prüfung aus Austauschpflicht innerhalb der Importgruppe.