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| TITEL= Eigenartikel für Dienstleistung anlegen
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| TITEL= Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln
| TYP = Uebergreifend
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| TEASERTEXT = Zur Abrechnung von Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke anbieten, können Sie Eigenartikel in der LAUER-TAXE® angelegen.  
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Nachdem am 07.04.2023 die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid® endete, trat eine Anschlussregelung in Kraft.  
  
Wie die Anlage eines solchen Artikels in WINAPO® 64 funktioniert, können Sie hier nachlesen:
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Wie Sie anhand der geänderten Vorgaben ab 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO®''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:
  
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Version vom 11. April 2023, 05:57 Uhr

Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln

Icon Kasse 100x100.jpg

Nachdem am 07.04.2023 die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid® endete, trat eine Anschlussregelung in Kraft.


Wie Sie anhand der geänderten Vorgaben ab 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:

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