Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht. | Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht. | ||
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*Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an.<br/> Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist. | *Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an.<br/> Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist. | ||
*Stellen Sie als Kostenträger das ''Bundesamt für Soziale Sicherung'' (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe ''RVO/Primärkasse''. | *Stellen Sie als Kostenträger das ''Bundesamt für Soziale Sicherung'' (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe ''RVO/Primärkasse''. | ||
− | *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> | + | *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [Lagevrio®: BUND-PZN '''17936094''' oder (ab 01.02.) Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087'''].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''. |
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− | Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 '''abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 01.02.22 im System hinterlegt.<br/> Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell erfassen: | + | Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte '''Botendienstleitung '''mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 '''abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 01.02.22 im System hinterlegt.<br/> Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell erfassen: |
*Öffnen Sie den ''Sonderzeilen-Assistenten'' über ''Verkaufszeile / Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> 64''') bzw.''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> ux'''). | *Öffnen Sie den ''Sonderzeilen-Assistenten'' über ''Verkaufszeile / Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> 64''') bzw.''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' ('''WINAPO<sup>®</sup> ux'''). | ||
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Version vom 31. Januar 2022, 08:16 Uhr
Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse
- Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an.
Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist. - Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe RVO/Primärkasse.
- Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
[Lagevrio®: BUND-PZN 17936094 oder (ab 01.02.) Paxlovid®: BUND-PZN 17977087].
Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.
Ansicht in WINAPO® 64 (Bsp. Lagevrio®):
Ansicht in WINAPO® ux (Bsp. Paxlovid®, ab 01.02. in den Artikeldaten):
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17716530 abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 01.02.22 im System hinterlegt.
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell erfassen:
- Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw.Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
- Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
- Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17716530 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.