Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen
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Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet. | Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet. | ||
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− | Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. | ||
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Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: | Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: | ||
− | *Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist. | + | |
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*Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein. | *Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein. | ||
*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''. | *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''. | ||
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− | Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386'' abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden. | + | Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386'' abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden. |
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+ | Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen: | ||
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken. | *Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken. | ||
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Version vom 11. April 2023, 06:44 Uhr
Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid®. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.
Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV
Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
- Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.
- Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
[derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '17717386 abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:
- Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
- Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
- Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17717386 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):
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Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Übernehmen Sie die Daten mit OK in den Abverkauf.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.