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Personen ausblenden

2 Bytes entfernt, 13:30, 28. Jul. 2016
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=== Hintergrund ===
Apotheken bieten ihren Stammkunden&nbsp;in der Regel das Führen von Kundenakten an. Hierfür unterzeichnen die Kunden eine Datenschutzvereinbarung und somit kann die Apotheke die Kundendaten sowie auch die in Zukunft ausgehändigte Medikation in der '''WINAPO<sup>®</sup> 64 ''''''Personenverwaltung '''abspeichern. Stirbt&nbsp;ein Stammkunde, zieht er um oder wechselt er die Apotheke, so ist es sinnvoll, die Daten nach einer Weile auszublenden&nbsp;(deaktivieren) und später komplett aus der '''WINAPO'''-Datenbank zu löschen.&nbsp;
Hierzu gibt es in der '''Personenverwaltung '''von '''WINAPO<sup>®</sup> 64&nbsp;'''die Funktionen [[Kunden_deaktivieren_64|D''eaktivieren'']]&nbsp;und L''öschen nach Datenschutzrichtlinien''.
In diesem Beitrag wird beschrieben, wie Sie die Funktion ''Deaktivieren ''anwenden und auch wieder rückgängig machen können.
*Wählen Sie hier die Funktion ''Deaktivieren ''aus und bestätigen Sie die Warnmeldung mit ''OK''.
'''Achtung:''' Eine Person kann nicht deaktiviert werden , solange sie einer anderen Person zugeordnet ist (Gruppenoberhaupt, Rechnungs-/Lieferadresse, Ansprechpartner, Betreuer, Arbeitgeber, Bankkonto-Inhaber) oder wenn offene Faktura-Vorgänge, offene Kredite,&nbsp;offene Rezeptnachlieferungen, offene Lieferungen oder unbearbeitete Rezepturen (offene Platzhalter) bestehen;&nbsp;sowie&nbsp;wenn bei einem Bediener eines&nbsp;zu deaktivierenden Mitarbeiters offene Vorgänge vorhanden sind. <br>
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