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Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG)

132 Bytes hinzugefügt, 12:55, 21. Aug. 2013
keine Bearbeitungszusammenfassung
*Abgabe von Packungen an Krankenhäuser und gleichgestellte Einrichtungen
*Abgabe an in § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 9 AMG genannten Personen und Einrichtungen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen (betrifft u.a. Lieferung von Impfstoffen und Infusionslösungen an Ärzte und Gesundheitsämter)
*Abgabe von Humanarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren &nbsp;<!---  
<br>
*Legen Sie den Sonderbeleg am Kassendrucker ein 
*Wählen Sie unter ''Abverkauf'' / Register ''Drucken'' / ''Sonstige Layouts'' die Schaltfläche Funktionsschaltfläche ''Selbsterklärung Nacht- und Notdienstfonds ''aus. [[Image:64 ANSG Kasse 2.png]]&nbsp;<br>
Folgender Druckdialog wird geöffnet:
[[Image:Druck Sonderbeleg64 ANSG Kasse 3.png]]&nbsp; <br>
*Das Apotheken-IK ist automatisch für den Druck vorbelegt. Weitere Institutionskennzeichen, die in der '''Konfiguration Personenverwaltung '''(''Apothekenname ''/ ''Betriebsdaten ''/ Bereich ''Apothekendaten'') eingetragen sind, können per Combobox ausgewählt werden.
*Als Abgabemonat ist immer der letzte vergangene Monat vorbelegt. Für den Druck von "''Abgabemonat Beginn''" und "''Abgabemonat Ende''" wird das entsprechende Datum automatisch ermittelt.
*Die Anzahl der abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen im eingestellten Monat, die nicht über das Rechenzentrum abgerechnet werden, wird automatisch ermittelt und in Feld "''Anzahl''" und Feld "''Summe''" im vorgegebenen Format gedruckt.
&nbsp;[[Image:64 ANSG Modelle 2.png]]&nbsp;
Mit dem nächsten WINAPO<sup>®</sup> 64 -Update werden wir Ihnen die neuen Notdienstfonds-Kennzahlen als Kriterien im Thema ''Artikel'' der A'''uswertungen''' zur Verfügung stellen. Zudem werden zwei neue Standardmodelle die oben beschriebenen individuellen Modelle ablösen. --->&gt;
[[Category:WINAPO_64]]

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