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BtM-Abverkauf durchführen

300 Bytes entfernt, 10:23, 6. Okt. 2011
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Die Kasse verfügt über eine verkaufszeilenbezogene Prüfung der Verschreibungsbedingungen von Betäubungsmittel-Fertigarzneimitteln.<br>Sollte bei einer Einzelverordnung die Wirkstoffmenge, in Bezug auf den aktuellen Vorgang, in der Menge des BtM-Wirkstoffs, die ein Arzt innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, überschritten werden, erscheint folgender Hinweis in der&nbsp;Aufgabeleiste.
<br>
[[Image:BTM Abverkauf 64 2.jpg|188px|BTM Abverkauf 64 2.jpg]]
<br> Beim&nbsp;Anwählen der Aufgabe öffnet sich folgendes Dialogfenster.<br><br>[[Image:BTM Abverkauf 64 3.jpg|400px|BTM Abverkauf 64 3.jpg]]<br>  <br> Sind auf einem Betäubungsmittelrezept mehrere Artikel mit demselben Betäubungsmittelwirkstoff verschrieben (beispielweise unterschiedliche Wirkstärken oder Darreichungsformen), so erfolgt die&nbsp;Höchstmengenüberschreitungsprüfung analog.       
Beim'''Hinweise:&nbsp;Anwählen der Aufgabe öffnet sich folgendes Dialogfenster.<br><br>[[Image:BTM Abverkauf 64 3.jpg|400px|BTM Abverkauf 64 3.jpg]]<br>'''
'''Hinweise:&nbsp;<br>'''
Sind auf einem Betäubungsmittelrezept mehrere Artikel mit demselben Betäubungsmittelwirkstoff verschrieben (beispielweise unterschiedliche Wirkstärken oder Darreichungsformen), muss die Höchstmengenüberschreitungsprüfung manuell erfolgen. In diesem Fall leistet der Info-Dialog Hilfestellung (Aufruf über Register Artikel-Info / Gruppe In Taxe anzeigen / Menüschaltfläche Basis-Info / Option Gesetzl. Vorgaben), welcher über die pro abgeteilter Darreichungsform enthaltene Wirkstoffmenge und die insgesamt erlaubte Höchstmenge Auskunft gibt.<br>Die automatische Prüfung umfasst des Weiteren nicht die Anzahl zulässiger unterschiedlicher Betäubungsmittel und keine Rezepturen und ist rein auf die Verschreibungsbedingungen für Ärzte (nicht Zahnärzte oder Tierärzte) ausgerichtet.
[[Category:WINAPO_64]]

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