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=== Hintergrund ===
Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel, für dessen Anbieter die Krankenkasse des Kunden keinen Rabattvertrag besitzt, so muss die Apotheke dieses in der Regel gegen einen Rabattartikel ersetzen. Eine Außnahme von diesem Tausch ist im Normalfall nur beim Vorhandensein eines Autidem-Kreuzes auf dem betreffenden Rezept gestattet.
Alternativ kann aber der Apothekenmitarbeiter pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept in Form einer Sonder-PZN vermerken, wenn der Kunde beispielsweise einen im Rabattpräprat befindlichen Hilfsstoff nicht verträgt. Wie Sie dies in WINAPO durchführen lesen Sie hier
=== Wie kann man in WINAPO<sup>®</sup>64 pharmazeutische Bedenken vermerken? ===
Mit Hilfe von selbst angelegten Substitutionshinweisen hat der WINAPO<sup>®</sup>64 Anwender die Möglichkeit, im System Hinweise für einzelne Artikel oder auch komplette Warengruppen zu hinterlegen, deren Substitution aufgrund pharmazeutischer Bedenken generell oder nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden soll. Eine Gültigkeitsbeschränkung auf bestimmte Patienten ist möglich und wird bei der Anzeige in der Kasse berücksichtigt.<br>
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==== Pharmazeutische Bedenken hinterlegen ====
*Wenn Sie hier ''Pharm. Bedenken kennzeichnen und vermerken ''wählen so wird zum einen die Sonderzeile beim Kassenvorgang erzeugt und zusätzlich in den Artikeleditor der '''Taxe '''/ Register ''Beratung ''/ Bereich ''Substitutionshinweise ''verzweigt. Hier können entsprechende Hinweise angelegt bzw. bearbeitet werden.
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[[Image:Pharmazeutische Bedenken vermerken 64 3.jpg|500px|Pharmazeutische Bedenken vermerken 64 3.jpg]]