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Vorlage:HSArtikel1

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| TITEL= Eigenartikel für Dienstleistung anlegenAbrechnung von COVID-19-Arzneimitteln| TYP = UebergreifendKasse
| BILDBESCHREIBUNG =
| LINK = Eigenartikel_für_Dienstleistung_anlegenAbrechnung_von_COVID-19_Arzneimitteln| TEASERTEXT = Zur Nachdem am 07.04.2023 die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung von Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke anbietendes aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid® endete, können Sie Eigenartikel trat eine Anschlussregelung in der LAUER-TAXE® angelegenKraft.
<br> Wie die Anlage eines solchen Artikels in Sie anhand der geänderten Vorgaben ab 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO® 64 funktioniert''' abrechnen, können erfahren Sie hier nachlesenin diesem Artikel:
<br>
}}

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