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{{HSArtikel
| TITEL= Abrechnung von COVID-19-ArzneimittelnEigenartikel für Dienstleistung anlegen| TYP = KasseUebergreifend
| BILDBESCHREIBUNG =
| LINK = Abrechnung_von_COVID-19_ArzneimittelnEigenartikel_für_Dienstleistung_anlegen| TEASERTEXT = Mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung Zur Abrechnung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregeltDienstleistungen, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVIDSie in Ihrer Apotheke anbieten, können Sie Eigenartikel in der LAUER-19 Arzneimitteln” hat TAXE® angelegen.  Wie die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.Anlage eines solchen Artikels in WINAPO® 64 funktioniert, können Sie hier nachlesen:
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Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO®''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:
 
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