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=== Hintergrund ===
Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung müssen von den Apothekenmitarbeitern gesondert bearbeitet werden.
WINAPO<sup>®</sup> unterstützt Sie zum einen dabei, Verordnungen zur künstlichen Befruchtung zu erkennen und zum anderen korrekt abzurechnen.
=== Wie kann man in der Kasse eine Verordnung zur künstlichen Befruchtung eingeben? ===
Sollten Sie einen Verkaufshinweis (siehe [[Memos und Hinweise hinterlegen 64|Memos und Hinweise hinterlegen 64]]) für den Artikel angelegt haben, bekommen Sie zunächst eine Hinweismeldung, die Sie darüber informiert, dass es sich eventuell um eine Verordnung nach §27a handeln könnte.
*Im Register ''Verkaufszeile ''/ Gruppe ''Sonderzeilen ''können Sie über die Funktionsschaltfläche ''Assistent ''den Sonderzeilenassistenten öffnen.
*Wählen Sie hier die Option ''Verordnung zur künstlichen Befruchtung ''aus.
[[ImageFile:Künstliche Befruchtung 64 2.jpg|200px|Künstliche Befruchtung 64 2.jpg]]
[[ImageFile:Künstliche Befruchtung 64 3.jpg|300px|Künstliche Befruchtung 64 3.jpg]]
In der Kasse wird nun automatisch der Eigenanteil des Kunden berechnet.
[[File:Künstliche Befruchtung 64 4.jpg|500px|Künstliche Befruchtung 64 4.jpg]]<br/><br/> Beim Druck des Rezeptes wird die Sonder-PZN 9999643 aufgedruckt.
[[Category:WINAPO_64WINAPO® 64 PRO]][[Category:Kasse]][[Category:LAUER-TAXE®]]