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Nutzenbewertungsrabatt

7 Bytes hinzugefügt, 11:20, 9. Dez. 2016
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=== Hintergrund ===
Zum 1. Februar 2013 startete die Umsetzung des im Zuge des AMNOG neu eingeführten § 130b SGB V in Form der Weitergabe des - zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verhandelten - Erstattungsbetrages für patentgeschützte Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen durch die Handelskette.<br>Aufgrund des 14. SGB V-Änderungsgesetzes kam es zum 01.04.2014 zu Änderungen im ABDA-Artikelstamm. Statt den vorher gültigen Regelungen wird seitdem auf allen Handelsstufen unmittelbar ein ggf. reduzierter Preis ausgewiesen, der keiner gesonderten Rabattierung beim Ein- und Verkauf mehr bedarf. Auskunft über Nutzenbewertungsrabatt und "Ursprungspreise" liefern entsprechende Datenfelder, die allerdings nicht abrechnungsrelevant sind und nur der Anzeige dienen.<br>In '''WINAPO<sup>®</sup>'''&nbsp;wird dies wie folgt umgesetzt:&nbsp;&nbsp;
<br>
=== Anzeige in der Preisinfo der LauerLAUER-Taxe TAXE<sup>®</sup> ===
==== Register ABDA-Stamm: Listenpreise / Erstattungsbetrag ====

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