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Zwingende Eingabe des gegebenen Betrags im Abverkauf

13 Bytes hinzugefügt, 13:26, 9. Dez. 2016
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Es kommt in Apotheken immer wieder vor, dass das tatsächlich gezählte Bargeld in der Kasse nicht mit dem Soll im Finanzbericht übereinstimmt. Dies kann vielfältige Ursachen haben, wie beispielsweise das Verzählen bei der Aushändigung des Rückgelds an den Kunden. Um dem vorzubeugen ist es sinnvoll, dass das Apothekenwarenwirtschaftsystem beim Abschluss eines Kassenvorgangs immer den vom Kunden gegebenen Betrag als Eingabe fordert. Erst wenn hier eine Zahl eingegeben wurde, kann der Vorgang abgeschlossen werden.
Wie Sie dies in Ihrem WINAPO<sup>®</sup>&nbsp;aktivieren, lesen Sie nachfolgend.
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