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Vorlage:HSArtikel3

639 Bytes entfernt, 14:14, 31. Mär. 2020
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{{HSArtikel
| TITEL= Kassen-NachschauAuftrag neu anlegen oder ändern| TYP = MessengerKonfiguration
| BILDBESCHREIBUNG =
| LINK = Kassen-NachschauAufträge_anlegen
| TEASERTEXT =
Seit dem 1Wie können Sie weitere Aufträge anlegen oder an bestehenden Aufträgen etwas verändern (z.B. Januar 2018 gilt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur KassenAbruf-Nachschau (§ 146b AOoder die Lieferzeit). Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jeder Unternehmer mit einem bargeldintensiven Betrieb mit der Kassen-Nachschau konfrontiert werden kann. ?
Die Kassen-Nachschau ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers „ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“. <br>
Ähnlich wie bei den bereits vorhandenen Nachschauen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer wird es der Finanzverwaltung ermöglicht ohne vorherige Ankündigung Die Antwort finden Sie in den Geschäftsräumen des Unternehmens die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben zu überprüfen. diesem Wiki-Artikel:
Mehr dazu lesen Sie hier.
}}

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