Vorlage:HSArtikel3: Unterschied zwischen den Versionen

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| TITEL= Kassen-Nachschau
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| TITEL= Auftrag neu anlegen oder ändern
| TYP = Messenger
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| TYP = Konfiguration
 
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| LINK = Kassen-Nachschau
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Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO). Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jeder Unternehmer mit einem bargeldintensiven Betrieb mit der Kassen-Nachschau konfrontiert werden kann.
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Wie können Sie weitere Aufträge anlegen oder an bestehenden Aufträgen etwas verändern (z.B. die Abruf- oder die Lieferzeit)?
  
Die Kassen-Nachschau ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers „ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“.
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Ähnlich wie bei den bereits vorhandenen Nachschauen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer wird es der Finanzverwaltung ermöglicht ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Unternehmens die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben zu überprüfen.
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Die Antwort finden Sie in diesem Wiki-Artikel:
 
 
  
Mehr dazu lesen Sie hier.
 
 
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Version vom 31. März 2020, 14:14 Uhr

Auftrag neu anlegen oder ändern

Icon Konfiguration 100x100.jpg

Wie können Sie weitere Aufträge anlegen oder an bestehenden Aufträgen etwas verändern (z.B. die Abruf- oder die Lieferzeit)?


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