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| TITEL= Überblick über die securPharm-Anbindungen in WINAPO® 64 PRO
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Um Fälschungen von Arzneimitteln erkennbar zu machen und damit letztlich auch präventiv zu verhindern, sind die Pharmazeutischen Unternehmer durch eine Verordnung der EU-Kommission ab 9. Februar 2019 verpflichtet, alle von ihnen ausgelieferten Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (und in bestimmten Fällen auch von OTC-Arzneimitteln) mit einem Erstöffnungsschutz und einer individuellen Seriennummer zu versehen. Die Seriennummer der Packung wird in einem von aktuellen Barcode-Scannern lesbaren 2D-Code (DataMatrix-Code) auf der Packung aufgedruckt und parallel dazu in einer Datenbank hinterlegt, welche für den deutschen Markt vom securPharm-Konsortium betrieben wird.
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Um ein Rezept zur Analyse zu LAUER-FISCHER schicken zu können, müssen Sie das Rezept erstmal einscannen und abspeichern.
 
 
Apotheken sind künftig verpflichtet, die Seriennummern der Packungen bei der Abgabe an den Endverbraucher auszulesen und aus der securPharm-Datenbank auszubuchen. Beim Fehlschlagen der Verifikation oder Ausbuchung ist einem dadurch begründeten Fälschungsverdacht nachzugehen.
 
 
 
Sobald die Anbindung von WINAPO®64 an das securPharm-System eingerichtet ist, stehen die Funktionen zum Verifizieren und zum Aus- und Rückbuchen in allen relevanten WINAPO® 64-Applikationen zur Verfügung.
 
  
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Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Wiki-Artikel:
Welche neuen Funktionen es durch securPharm in WINAPO® 64 gibt, lesen Sie in diesem Wiki-Artikel:
 
  
 
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Version vom 12. November 2018, 09:35 Uhr

Rezeptimage zur Analyse

Icon Kasse 100x100.jpg

Um ein Rezept zur Analyse zu LAUER-FISCHER schicken zu können, müssen Sie das Rezept erstmal einscannen und abspeichern.


Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Wiki-Artikel:

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