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262 Bytes hinzugefügt, 10:34, 26. Jan. 2022
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| TITEL= Abrechnung der Botendienst-Pauschale in Baden-WürttembergDetaildatenübermittlung bei Rezepturen| TYP = KasseUebergreifend
| BILDBESCHREIBUNG =
| LINK = Botendienstgebühr_in_Baden-WürttembergDetaildatenübermittlung_bei_Rezepturen| TEASERTEXT = Apotheken aus dem Bundesland Baden-Württemberg können derzeit eine Botendienst-Gebühr zu Lasten der AOK Baden-Wüttemberg und der LKK Baden-Württemberg berechnen.
Seit dem 01.01.2022 muss auch für Rezepturen, die bisher noch nicht von dieser Pflicht erfasst waren, eine Erfassung von Detaildaten und deren Übermittlung an das Rechenzentrum erfolgen. Begleitend dazu wird ein die übermittelten Daten repräsentierender Hash-Code generiert und als eine Reihe von Ziffern in die Druckpositionen der zweiten und dritten Abrechnungszeile auf das Papierrezept gedruckt.
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Wie hierbei der Ablauf in WINAPO® ist, erfahren Sie in diesem Beitrag:
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Wie, sehen Sie in folgendem Beitrag:
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