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| TITEL= FAQs zu securPharm
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| TITEL= Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung
| TYP = securPharm
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| LINK = Botendienstgebühr über Sonder-PZN abrechnen
 
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Momentan laufen die Vorbereitungen auf securPharm bei den Beteiligten noch auf vollen Touren. Auch in Ihrer Apotheke sollten Sie einige Vorbereitungen treffen, um entspannt der neuen gesetzlichen Regelung entgegen zu sehen.  
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Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.
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Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.
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Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:
  
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Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen Ihnen dabei helfen:
 
 
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Version vom 5. Oktober 2020, 08:18 Uhr

Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung

Icon Kasse 100x100.jpg

Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.

Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:

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