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| TITEL= Rezepte einlesen mit WINAPO® RezeptScan
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| TITEL= Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung
 
| TYP = Kasse
 
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| LINK = Botendienstgebühr über Sonder-PZN abrechnen
 
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Ab dem nächsten Update WINAPO® 64 Release 2018/1.1 steht Ihnen der neue Arbeitsbereich WINAPO® RezeptScan in der Kasse automatisch zur Verfügung.
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Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.
 
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Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.
Sie haben jetzt schon die Möglichkeit sich vorab manuell den neuen Arbeitsbereich freizuschalten.  
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Für die manuelle Umstellung erscheint im Dialog WINAPO® RezeptScan ein Hinweis Wechseln Sie jetzt auf den neuen Arbeitsbereich RezeptScan. Weitere Informationen hier. Durch das Klicken auf den Hinweistext öffnet sich ein Dialogfeld mit weiterführenden Informationen zur Umstellung auf den neuen Arbeitsbereich WINAPO® RezeptScan. Bitte beachten Sie, dass die Umstellung auf den neuen Arbeitsbereich erst erfolgt, nachdem Sie die WINAPO® 64 Kasse neu gestartet haben.
 
 
 
Weitere Informationen stehen Ihnen in unserem LAUER-FISCHER Schulungs-Center als Schulungsvideo zur Verfügung oder lesen Sie die dazugehörige Kurzanleitung im Bereich Dokumente.
 
  
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Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:
  
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Mehr zum Thema WINAPO® RezeptScan lesen Sie hier:
 
 
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Version vom 5. Oktober 2020, 08:18 Uhr

Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung

Icon Kasse 100x100.jpg

Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.

Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:

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