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| TITEL= 2D-Barcodes verarbeiten
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| TITEL= Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung
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securPharm ist eine Initiative zum Schutz des deutschen Arzneimittelvertriebs vor dem Eindringen gefälschter Arzneimittel. Bis Anfang 2019 werden alle verifizierungspflichtigen Arzneimittelpackungen mit zweidimensionalen Barcodes, sogenannten DataMatrix-Codes, ausgestattet. Diese Barcodes enthalten neben der PZN auch eine Seriennummer sowie Charge und Verfallsdatum der Packung.  
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Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.
 
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Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.
 
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Ob Ihre Hardware-Ausstattung bereit für securPharm ist, können Sie mit Hilfe der Scanner-Prüfung testen. Den Dialog securPharm Scanner-Prüfung können Sie über das neu angelegte Symbol im StartCenter öffnen. Wenn Sie den manuellen Start nicht nutzen, öffnet sich der Dialog wenige Tage nach dem Einspielen des Programmupdates automatisch.
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Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:
  
Sollten Sie gerade keine Packung mit DataMatrix-Code zur Hand haben, finden Sie in dem Dialog eine Übersicht über geeignete Beispiel-Packungen aus Ihrem Warenlager. Den Code von einer dieser Packungen scannen Sie mit der Scanner-Hardware. Alternativ dazu können Sie auch das am Monitor angezeigte Beispiel-Bild scannen. Wiederholen Sie den Vorgang an jedem Arbeitsplatz, um sicherzustellen, dass überall ein securPharm-tauglicher Scanner vorhanden ist
 
 
 
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Mehr zum Thema lesen Sie hier:
 
 
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Version vom 5. Oktober 2020, 08:18 Uhr

Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung

Icon Kasse 100x100.jpg

Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.

Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:

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