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Vorlage:HSArtikel1

305 Bytes entfernt, 08:18, 5. Okt. 2020
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{{HSArtikel
| TITEL= 2DAnpassung der Sonder-Barcodes verarbeitenPZN zur Botendienst-Abrechnung| TYP = TaxeKasse
| BILDBESCHREIBUNG =
| LINK = 2DBotendienstgebühr über Sonder-Barcodes_verarbeitenPZN abrechnen
| TEASERTEXT =
securPharm Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist eine Initiative zum Schutz des deutschen Arzneimittelvertriebs vor seit dem Eindringen gefälschter Arzneimittel01. Bis Anfang 2019 werden alle verifizierungspflichtigen Arzneimittelpackungen mit zweidimensionalen Barcodes, sogenannten DataMatrix-Codes, ausgestattet10. Diese Barcodes enthalten neben der PZN auch eine Seriennummer sowie Charge und Verfallsdatum der Packung2020 in WINAPO hinterlegt.  
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Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:
Ob Ihre Hardware-Ausstattung bereit für securPharm ist, können Sie mit Hilfe der Scanner-Prüfung testen. Den Dialog securPharm Scanner-Prüfung können Sie über das neu angelegte Symbol im StartCenter öffnen.
 
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Mehr zum Thema lesen Sie hier:
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