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| TITEL= Aufgabe bei fehlender Einwilligungserklärung
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| TITEL= Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung
 
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Nach den neuen Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung dürfen keine personenbezogenen Daten zu Kunden, die keine Einwilligungserklärung in der Apotheke unterschrieben haben, gespeichert werden. Deshalb werden in den WINAPO® 64 Applikationen Kasse und Faktura Aufgaben bei fehlenden Einwilligungserklärungen angezeigt.  
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Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.
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Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.
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Version vom 5. Oktober 2020, 08:18 Uhr

Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung

Icon Kasse 100x100.jpg

Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.

Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:

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