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Verleih einer Milchpumpe

642 Bytes hinzugefügt, 10:33, 14. Jul. 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
=== Hintergrund ===
 
Viele Apotheken bieten zusätzlich zur Beratung und dem Verkauf von Arzneimitteln auch eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Hierzu gehört beispielsweise das Verleihen von Babywagen, Inhalationsgeräten oder Milchpumpen. Werden solche Produkte von den Ärzten verordnet, so ist auf dem Rezept die Mietgebühr für die angegebenen Mietdauer abzurechnen. Hierzu muss für jede Krankenkasse der abrechnungsfähige Tagessatz bekannt sein. Gibt es hierzu keine Unterstützung durch die Apotheken-EDV
 
Wie WINAPO Sie bei der Abrechnung von Mietgebühren unterstützt, zeigt Ihnen der folgende Beitrag. 
 
 
 
=== Wie kann ich in der Kasse den Verleih einer Milchpumpe eingeben? ===
*Geben Sie zunächst den zu verleihenden Artikel oder das entsprechende, von Ihnen angelegte [[Artikelkürzel_anlegen_64Artikelkürzel anlegen 64|Artikelkürzel]] in die '''Kasse '''ein. Es öffnet sich das Fenster Preisfindung-Verbandstoff-Datenbank.
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[[Image:Verleih einer Milchpumpe 64 1.jpg|300px]]
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&nbsp; [[Image:Verleih einer Milchpumpe 64 2.jpg|600px]]
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