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Verleih einer Milchpumpe

13 Bytes hinzugefügt, 13:10, 9. Dez. 2016
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Viele Apotheken bieten zusätzlich zur Beratung und dem Verkauf von Arzneimitteln auch eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Hierzu gehört beispielsweise das Verleihen von Babywaagen, Inhalationsgeräten oder Milchpumpen. Werden solche Produkte von den Ärzten verordnet, so ist auf dem Rezept die Mietgebühr für die angegebene Mietdauer abzurechnen. Hierzu muss für jede Krankenkasse der abrechnungsfähige Tagessatz bekannt sein.
Wie WINAPO<sup>®</sup>&nbsp;Sie bei der Abrechnung von Mietgebühren unterstützt, zeigt&nbsp;Ihnen dieser Beitrag.&nbsp;
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