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Tüten versteuern / verbuchen

284 Bytes hinzugefügt, 15:53, 27. Apr. 2016
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Heraus kam dabei die unkonventionelle Empfehlung, Tüten nicht als Ware, sondern als Dienstleistung zu verbuchen, um somit spätere Probleme zu umgehen:&nbsp;„Sonst verhaut sich der Apotheker seine Jahresstatistik“, so der Sprecher des LAV Baden-Württemberg. Denn die vielen Minimalbeiträge würden den durchschnittlichen Warenwert stark sinken lassen. „Wenn der Apotheker da täglich 40 bis 50 Artikel à 10 Cent hat, rutscht ihm die Statistik in den Keller“, sagt Eickmann.<br>Steuerrechtlich hätte dies keine Relevanz, da die Umsatzsteuer in jedem Fall abzuführen ist: „Ein für Plastiktüten erhobenes Entgelt, dessen Höhe selbst durch jede Apotheke festgelegt werden kann, ist wie normaler Handverkaufsumsatz (Regelsteuersatz 19 Prozent) zu versteuern“, so der Verband in einem Hinweis an seine Mitglieder.<br>
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