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Hintergrund

Zum 1. Februar 2013 startet die Umsetzung des im Zuge des AMNOG neu eingeführten § 130b SGB V in Form der Weitergabe des - zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verhandelten - Erstattungsbetrages für patentgeschützte Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen durch die Handelskette.
Der Erstattungsbetrag wird dem Gesetzestext entsprechend "als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers" vereinbart. Der pharmazeutische Unternehmer gewährt den Rabatt bei der Abgabe des Arzneimittels. Der Großhandel gewährt den Rabatt bei Abgabe an die Apotheken. Die Apotheken gewähren den Krankenkassen den Rabatt bei der Abrechnung.


Arbeiten in der Kasse

Erfassen eines Artikels

  • Übernehmen Sie den entsprechenden Artikel in den Abverkauf der Kasse.
  • Der Rabattbetrag wird automatisch als Artikelzeile mit dem Sonderkennzeichen 02567739 in den Abverkauf eingefügt.

 


Info in der Aufgabenliste

Die im WINAPO-Infobereich eingeblendete Aufgabe "Aktuelle Produktinfo" dient lediglich zu Ihrer Information.

 

  • Wenn Sie diese Aufgabe aufrufen, verzweigen Sie direkt in dieProduktinfo (Artikel-Info / Beratung / Produktinfo) der Lauer-Taxe. Im Unterpunkt "Aktuell" erhalten Sie die nötigen Informationen zur Erstattung nach § 130b SGB V.

  

Rezeptbedruckung und Abrechnung von GKV-Rezepten

Bei der Bedruckung und Abrechnung von Rezepten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine Änderung zu der bisherigen Verfahrensweise. Die Bedruckung der Rezepte erfolgt weiter auf Basis der Apothekenverkaufspreise ohne Berücksichtigung möglicher Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V. Der Abzug der Erstattungsbeträge erfolgt durch die Apothekenrechenzentren und es erfolgt eine entsprechende Ausweisung bei der Rezeptabrechnung.


Rezeptbedruckung und Abrechnung / PKV-Rezepte und Selbstzahler

Im Unterschied zu GKV-Rezepten müssen bei Abgaben zulasten eines Privatversicherten bzw. Selbstzahlers mögliche Erstattungsbeträge direkt zur Anwendung kommen. Die entsprechende Ausweisung erfolgt dabei sowohl auf dem Rezept, als auch auf dem Kassenbon unter Verwendung des Sonderkennzeichens (02567739).

  

Rezeptbedruckung und Abrechnung parenterale Zubereitungen / PKV-Rezepte (lizenzpflichtig)

  • Übergeben Sie die Chargen einer parenteralen Zubereitung von derRezeptur-Taxation oder Lauer-Taxe in den Abverkauf der Kasse.
  • Der anteilig errechnete Rabattbetrag wird automatisch mit dem Sonderkennzeichen 02567739 in den Abverkauf als neue Artikelzeile eingefügt, wenn Übermittlungsdaten für die parenterale Zubereitung generiert werden.

 

  • Werden keine Übermittlungsdaten generiert, haben Sie die Möglichkeit den Erstattungsbetrag über den Menüpunkt Nutzenbewertungsrabatt (Preisfindung > Preis ändern > Nutzenbewertungsrabatt) manuell einzugeben.

Anzeige der Artikel-Eigenschaften

Sie haben die Möglichkeit sich die Daten eines Artikels im Abverkauf anzeigen zu lassen.

  • Markieren Sie den entsprechenden Artikel im Abverkauf der Kasse.
  • Rufen Sie über das Menü Verkaufszeile > Anzeigen > Eigenschaften > Artikel-Eigenschaften auf. Es wird beim Krankenkassenrabatt nun auch der Nutzenbewertungsrabatt angezeigt.

 




Wareneingang - Warenabgabe

In der Kurzinfo desWareneingangs wird bei den Beleg-Angaben unten rechts die Gesamtsumme des Nutzenbewertungsrabatts gemäß § 130b SGB V (NBR) angezeigt und bei der Gesamtsumme "Rab.Bestellwert" sowie bei der Listenspalte "Rab.Zeilenwert" berücksichtigt. Bei den Preisinformationen des betroffenen Artikels wird der Nutzenbewertungsrabatt (NBR) berücksichtigt.

 

Bei einer Warenabgabe wird bei den betroffenen Artikeln - in der Listenspalte "zu zahlen" (nach rechts scrollen, damit die Spalte komplett sichtbar wird) und in der Kurzinfo bei der Gesamtsumme "Zahlbetrag" - ebenfalls der Nutzenbewertungsrabatt berücksichtigt.


Arbeiten in der Faktura

Ausweisung des Nutzenbewertungsrabatt in der Faktura

In der Faktura wird bei betroffenen Artikeln in Bar- und PKV-Verkäufen der Nutzenbewertungsrabatt wie ein Zeilenrabatt in der Spalte 'Auf-/Abschlag' ausgewiesen.

 

Bei zusätzlicher Vergabe eines Zeilenrabatts werden beide Abschläge aufaddiert. Im Dialog Konditionen wird die Einberechnung des Nutzenbewertungsrabattes angezeigt.

 


Belegdruck

Beim Belegdruck wird der Nutzenbewertungsrabatt als Zeilenrabatt bei folgenden Layoutfeldern mit ausgewiesen:

  • Bereich Artikel-Preisangaben: 'Rabatt_Euro' , 'Rabatt_Netto_Euro', 'Kun-de_Zeilenrabatt_Euro', 'Kunde_Rabatt_Euro'
  • Bereich Summenzeile: 'Summe_Zeilenrabatt_Euro', Summe_Rabatte_Euro'

Zudem wird bei betroffenen Artikeln aus Bar- oder PKV-Verkäufen ein Memo mit dem Text "Erst. Par. 130b" angelegt und beim Druck ausgegeben (auch wenn der Rabatt selbst nicht gedruckt wird oder entfernt wurde; ggf. muss das Memo dann manuell gelöscht werden).

 


Manuelle Beleganlage

Bei der Erfassung eines Artikels in der Manuellen Beleganlage wird der Nutzenbewertungsrabatt ebenfalls als Zeilenrabatt ermittelt, angezeigt und gespeichert. Auch das Artikelmemo für den Belegdruck (s.o.) wird automatisch angelegt. Bei Bearbeitung der Eingabezeile bleibt der Nutzenbewertungsrabatt erhalten. Änderungen am VK bewirken nur Änderungen an der Endsumme.


Bearbeiten eines Artikels mit Nutzenbewertungsrabatt

Bei Bearbeitung des VK eines Artikels in der Detail-Info wird der neue Betrag dem VK angepasst und der Nutzenbewertungsrabatt (wie ggf. auch ein Zeilenrabatt) verworfen. Das Artikel-Memo für den Belegdruck bleibt erhalten.

Bei Bearbeitung des Betrages eines Artikels in der Detail-Info wird die Differenz zum VK als Zeilenauf-/abschlag angelegt. Der Nutzenbewertungsrabatt bleibt erhalten, ebenso das Artikel-Memo für den Belegdruck.