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Nutzenbewertungsrabatt

10 Bytes entfernt, 10:00, 5. Feb. 2015
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zum 1. Februar 2013 startete die Umsetzung des im Zuge des AMNOG neu eingeführten § 130b SGB V in Form der Weitergabe des - zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verhandelten - Erstattungsbetrages für patentgeschützte Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen durch die Handelskette.<br>Aufgrund des 14. SGB V-Änderungsgesetzes kam es zum 01.04.2014 zu Änderungen im ABDA-Artikelstamm. Statt den vorher gültigen Regelungen wird seitdem auf allen Handelsstufen unmittelbar ein ggf. reduzierter Preis ausgewiesen, der keiner gesonderten Rabattierung beim Ein- und Verkauf mehr bedarf. Auskunft über Nutzenbewertungsrabatt und "Ursprungspreise" liefern entsprechende Datenfelder, die allerdings nicht abrechnungsrelevant sind und nur der Anzeige dienen.<br>In WINAPO&nbsp;®&nbsp;&nbsp;wird dies wie folgt umgesetzt:&nbsp;&nbsp;
=== &nbsp; ===<br>
=== Arbeiten in der Kasse ===
Ausgehend von der zum 01.04.2014 in Kraft getretenen Neuregelung der Abwicklung des Nutzenbewertungsrabatts wurden Preisfelder definiert, welche den festgesetzten / vereinbarten Erstattungsbetrag sowie die vom Erstattungsbetrag unbeeinflussten (ursprünglichen) Listenpreise wiedergeben. Diese Werte können in der ''Preis-Info ''der '''Taxe''' im Register ''ABDA-Stamm ''im Bereich '''''Listenpreise / Erstattungsbetrag''''' angezeigt werden.
Bei Artikeln mit entsprechenden Daten ist dieser Bereich mit Werten gefüllt und auch im Kompaktmodus sichtbar. In der Komplettansicht ist dieser Bereich – wie üblich – bei jedem Artikel sichtbar.
Folgende Daten können Sie im Bereich ''Listenpreise ''/ ''Erstattungsbetrag ''abrufen:

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