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BtM-Abverkauf durchführen

Version vom 30. September 2011, 08:15 Uhr von LF Redaktion (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Wie Bearbeiten Sie im Abverkauf Ihr Rezept wie gewohnt.<br>Nach dem Erfassen öffnet sich, wenn Sie in der '''Konfiguration '''/ Applikationsbereich ''Applikati…“)
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Wie

Bearbeiten Sie im Abverkauf Ihr Rezept wie gewohnt.
Nach dem Erfassen öffnet sich, wenn Sie in der Konfiguration / Applikationsbereich Applikationseinstellungen / Funktionsschaltfläche Kasse / Register Verhalten / die Option Bearbeiten nach Artikel eingestellt haben, der Dokumentationsdialog.


  • Geben Sie hier die benötigten Daten in die rosa unterlegten Felder ein.
  • Sie können den Dialog an dieser Stelle entweder mit Vermerken ohne Bearbeitung beenden oder nach Vervollständigung Abschließen.




Sollten noch Informationen fehlen (=rosa Felder), können Sie den Dialog auch später über die Taxe / Register Extras / Gruppe Dokumentation / Menüschaltfläche BtM/TFG / Option Zu- und Abgänge vervollständigen.
Allerdings ist es auch durchaus sinnvoll, hier zunächst nur die Rezeptnummer einzugeben und den Vorgang zu vermerken. Die Dokumentation kann dann im Nachhinein von der zuständigen Person in Ruhe abgeschlossen werden.


Arzt-/Patientendokumentation:

Systemweite Adressen Alle in der KV hinterlegten Adressen und Dokumentationsadressen, sowie Ärzte, die als Verordner gekennzeichnet sind
Dokumentationsadressen Adressen, die bereits für eine Dokumentation verwendet wurden
Hierüber werden Kundendaten/ Ärzte erfasst, welche nicht in der Kundenverwaltung angelegt werden sollen (diese sind dann für spätere Verwendungen unter Dokumentationsadressen zu finden


Artikel nicht an Lager

Folgende Vorgehensweise würden wir empfehlen, sollten Sie den Artikel nicht an Lager haben: in der Taxe den Artikel zuerst über das Register Artikel / Gruppe Bewirtschaftung / Menüschaltfläche Bestellen / Option Schnellbestellen bestellen den Zugang im Wareneingang verbuchen in der Kasse abverkaufen und dann das Rezept bedrucken

Höchstmengenüberschreitung
Die Kasse verfügt über eine verkaufszeilenbezogene Prüfung der Verschreibungsbedingungen von Betäubungsmittel-Fertigarzneimitteln.
Sollte bei einer Einzelverordnung die Wirkstoffmenge, in Bezug auf den aktuellen Vorgang, in der Menge des BtM-Wirkstoffs, die ein Arzt innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, überschritten werden, öffnet sich folgendes Dialogfenster: