Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
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Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.
  
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*Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an.<br/> Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.
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*Stellen Sie als Kostenträger das ''Bundesamt für Soziale Sicherung'' (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe ''RVO/Primärkasse''.
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*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [Lagevrio®: BUND-PZN '''17936094''' oder Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087'''].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte '''Botendienstleitung '''mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 '''abrechnen. Diese können Sie wie folgt erfassen:
  
 
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*Geben Sie die Sonder-PZN 17716530 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
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[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]

Version vom 1. Februar 2022, 08:04 Uhr

Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.

Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an.
    Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.
  • Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe RVO/Primärkasse.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [Lagevrio®: BUND-PZN 17936094 oder Paxlovid®: BUND-PZN 17977087].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64 (Bsp. Lagevrio®):

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux (Bsp. Paxlovid®):

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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17716530 abrechnen. Diese können Sie wie folgt erfassen:

 

  • Geben Sie die Sonder-PZN 17716530 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.

Es öffnet sich nun der Sonderzeilen-Assistent in der Maske Sonstige Sonder-PZN. Das Sonderkennzeichen, die Bezeichnung und der Betrag sind vorbelegt.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Übernehmen Sie die Daten mit OK in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.

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